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Vorgehen bei einem Unfall

Die versicherte Person oder ihre Angehörigen müssen jeden Unfall unverzüglich der personalverantwortlichen Stelle der Arbeitgeberin melden. Diese erfasst den Unfall elektronisch und übermittelt ihn der UVZ. Versicherte, die eine Unfallmeldung in unentschuldbarer Weise versäumen, müssen mit der Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen. Unterlässt eine Arbeitgeberin die Unfallmeldung, so kann sie für die daraus entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Bei absichtlich falscher Unfallmeldung kann die Leistung ganz verweigert werden.

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