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Unfallereignis

Tritt ein Unfallereignis ein, müssen die verunfallte Person oder ihre Angehörigen den Unfall umgehend der personalverantwortlichen Stelle der Arbeitgeberin melden.

Mappe Unfallversicherung auf Tastatur.

Die Arbeitgeberin erfasst den Unfall elektronisch und übermittelt ihn der UVZ. Die vollständige Bedienungsanleitung für Erfassungsberechtigte steht im Login-Bereich zur Verfügung. Rückfälle müssen bezogen auf den bereits gemeldeten Grundfall erfasst werden.

Versicherte und Arbeitgeber sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss, wer Versicherungsleistungen beansprucht, alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind. Darüber hinaus müssen auch Drittpersonen zur Auskunft ermächtigt werden.

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