Unfallereignis
Tritt ein Unfallereignis ein, müssen die verunfallte Person oder ihre Angehörigen den Unfall umgehend der personalverantwortlichen Stelle der Arbeitgeberin melden.
Die Arbeitgeberin erfasst den Unfall elektronisch und übermittelt ihn der UVZ. Die vollständige Bedienungsanleitung für Erfassungsberechtigte steht im Login-Bereich zur Verfügung. Rückfälle müssen bezogen auf den bereits gemeldeten Grundfall erfasst werden.
Versicherte und Arbeitgeber sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss, wer Versicherungsleistungen beansprucht, alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind. Darüber hinaus müssen auch Drittpersonen zur Auskunft ermächtigt werden.
Weitere Informationen
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Berechtigte Personalverantwortliche kommen mittels untenstehendem Link direkt zum Login für die Erfassung elektronischer Unfallmeldungen.
Kontakt
Unfallversicherung Stadt Zürich UVZ
Stadelhoferstrasse 33
Postfach
8022 ZürichTelefon +41 44 412 55 00
Fax +41 44 412 55 30