Versicherung
Die Versicherung gemäss UVG schützt die Versicherten vor den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Freizeitunfällen. Die UVZ ist gesetzlich verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten jederzeit mit den vorhandenen Anlagen zu decken.
Im Einzelnen richten sich die Ansprüche und Pflichten nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG), den zugehörigen Verordnungen und nach dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG).