Die Bearbeitung der eingehenden Unfallmeldung erfolgt unverzüglich. Die Sachbearbeitenden der UVZ bearbeiten die ihnen zugewiesenen Unfälle mit höchster Sorgfallt.
Die Mitarbeiter der UVZ sind einer beruflichen Schweigepflicht verpflichtet, da gemäss Art. 33 ATSG die Personen, die an der Durchführung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung der Sozialversicherungsgesetze beteiligt sind, gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren haben.
Die zuständigen Sachbearbeitenden stehen den Versicherten und den personalverantwortlichen Stellen bei Fragen oder für Auskünfte gerne zur Verfügung.