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Versicherte Personen

Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten sowie von Schweizer Unternehmungen vorübergehend (für die Dauer von maximal 2 Jahren) ins Ausland entsandten Arbeitnehmenden.

Frau die mit der Hand auf einen Helm zeigt

Arbeitnehmender ist, wer ohne eigenes wirtschaftliches Risiko für einen Arbeitgeber und nach dessen Anweisungen gegen Lohn oder zu Ausbildungszwecken tätig ist. Arbeitnehmender sind also namentlich auch Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre und Heimarbeiter.

Für Nichtberufsunfälle (Freizeitunfälle) besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die wöchentliche Arbeitszeit bei einem versicherten Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt. Bei schwankender Beschäftigung ist der Durchschnitt der letzten drei Monate vor dem Unfallereignis für die Beurteilung des Versicherungsschutzes massgebend.

Nicht versichert sind:

Arbeitnehmende, die von einem Arbeitgeber im Ausland für beschränkte Zeit in die Schweiz entsandt werden.

Mitglieder von Parlamenten, Behörden und Kommissionen für diese Institutionen, sofern hierfür kein Dienstvertrag vorliegt.

Personen, deren Tätigkeiten als blosse Handreichungen gelten.

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