Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern.
Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Finanzdepartements gehört ihm von Amtes wegen an. Dem Verwaltungsrat gehören ausserdem eine externe UVG-Fachperson sowie eine Vertretung der Versicherten an.
Der Verwaltungsrat ist als oberstes Führungsorgan u.a. zuständig für:
die Ausübung der allgemeinen Aufsicht über die UVZ
die Festlegung der Unternehmensstrategie
die Festlegung der Anlagestrategie und die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten
die Verabschiedung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung
die Beschlussfassung über die Überschussverwendung
die Festlegung der Prämien in Anwendung der gesetzlichen und versicherungstechnischen Grundlagen
die Wahl der Direktorin oder des Direktors sowie deren oder dessen Stellvertretung