Revisionsstelle
Auftrag
Die Verantwortung der Revisionsstelle ist es, aufgrund ihrer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Sie hat die Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorzunehmen. Nach diesen Standards hat sie die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass sie hinreichende Sicherheit gewinnt, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist. So legt er die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen fest, gibt aber kein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems ab.
Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.
Weitere Informationen
- Zusätzliche Informationen finden Sie in unseren jährlichen Geschäftsberichten. Zu den Geschäftsberichten