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Beginn und Ende der Versicherung

Abbildung eines Kalenders

Die Versicherung beginnt an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrages die Arbeit antritt oder hätte antreten sollen, in jedem Falle aber im Zeitpunkt, da er sich auf den Weg zur Arbeit begibt.

Die Versicherung endet mit dem 31. Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufgehört hat. Als Lohn gelten auch Taggelder der obligatorischen Unfallversicherung, der Militärversicherung, der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Erwerbsersatzordnung sowie jene der Krankenkassen oder privaten Kranken- oder Unfallversicherung, welche die Lohnfortzahlung ersetzen.

Solange versicherte Personen Anspruch auf mindestens den halben Lohn haben, bleibt der Versicherungsschutz auch bei Urlaub bestehen. Fällt der Lohn zu mehr als der Hälfte weg - wie z.B. bei unbezahltem Urlaub - muss ab dem 31. Tag, nachdem die letzte Lohnzahlung für mindestens den halben Lohn fällig war, eine Abredeversicherung abgeschlossen werden.

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