Prämien
Berufsunfälle und Berufskrankheiten
Die Prämie für Berufsunfälle und Berufskrankheiten wird vom Arbeitgeber bezahlt. Ihre Höhe wird mittels statistischen Erfahrungswerten zum versicherten Betriebsrisiko und den konkreten Schadenfällen ermittelt. Sie wird vom Arbeitgeber direkt an die Versicherung überwiesen und basiert auf den jährlich zu meldenden AHV-pflichtigen Lohnsummen des gesamten Betriebs.
Nichtberufsunfälle (Freizeitunfälle)
Die Prämie für die Nichtberufsunfälle geht grundsätzlich zulasten der versicherten Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber ziehen diese Prämie jeweils vom Lohn ab. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Schadenverlauf sämtlicher für einen Betrieb versicherten NBU-Ereignisse.
Unfallverhütungsbeiträge
Zusätzlich zur Risikoprämie für die Deckung der Schadenkosten wird sowohl im Bereich der Berufs- als auch der Nichtberufsunfälle ein Beitrag für Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhöhung der Arbeitssicherheit erhoben. Er ist in der gesamten vom Lohn abgezogenen Prämie bereits enthalten.
Verwaltungskostenzuschlag
Für die Kosten zum Betrieb der Versicherung erheben die Versicherer einen Zuschlag für Verwaltungskosten, der maximal 10 Prozentpunkte über dem Verwaltungskostenzuschlag der SUVA liegen darf. Der Zuschlag der SUVA, die aufgrund ihrer Grösse und des Umstandes, dass ihr Versichertenbestand gesetzlich festgeschrieben ist, keine Aquisitionskosten tragen muss, liegt derzeit bei tiefen 11,5%. Private UVG-Versicherer sind mehrheitlich auf einen Zuschlag von mindestens 21,5% (= Maximum) angewiesen, um annähernd kostendeckend zu arbeiten. Der Zuschlag der UVZ bewegt sich konstant bei vergleichsweise niedrigen 15%.
Weitere Informationen
- Zusätzliche Informationen finden Sie in unseren jährlichen Geschäftsberichten. Zu den Geschäftsberichten