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Archiv Fragen & Antworten

Zusammenstellung von älteren Fragen und Antworten rund um die Pensionskasse Stadt Zürich.

Diese haben teilweise noch Gültigkeit oder wurden durch Reglementsänderungen ersetzt.

Vorsorgeausweis

Vorsorgeausweis

 

Warum wird der Auszahlungsbetrag für Wohneigentum, Scheidung oder Teilpensionierung höher ausgewiesen als der tatsächlich bezogene Betrag?

Genau wie Einlagen und Einkäufe werden auch Auszahlungen mit dem jeweils aktuellen Zinssatz verzinst - solche Werte erscheinen auf dem Vorsorgeausweis mit negativem Vorzeichen. Gleichzeitig wird das vor der Auszahlung vorhandene Altersguthaben mit den seither entrichteten Beiträgen ungekürzt weiterverzinst. Der Saldo daraus entspricht dem effektiv zur Verfügung stehenden Vorsorgekapital.

 

Wieso kann im Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorgelücke entstehen?

Um den im Vergleich mit der Vergangenheit tieferen zukünftigen Renditeerwartungen zu begegnen, wurde der technische Zinssatz per 01.01.2009 von bisher 4 % auf 3.5 % reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass in den Jahren 2009 und 2010 die Umwandlungssätze gesenkt und die Einkaufstarife erhöht werden mussten. Diese Anpassungen konnten nicht wie geplant mit einer Höherverzinsung der Altersguthaben kompensiert werden. Dies bewirkt bei vielen Versicherten neue oder höhere Einkaufslücken, die bei Bedarf (steuerbegünstigt)  mit entsprechenden Einkäufen wieder geschlossen werden können.
Dank der auf 2010 eingeführten Verbesserung bei den Risikoleistungen haben Einkaufslücken eine kleinere Bedeutung als bisher: Die Invalidenpension wird durch eine Einkaufslücke nicht mehr vermindert, sondern beträgt in jedem Fall mindestens 60% des koordinierten Lohnes, befristet bis Schlussalter 63 bzw. ab dem Jahr 2012 bis Schlussalter 64. Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich gleichgerichtete Verbesserungen. Ein Einkauf lohnt sich aber im Hinblick auf die Altersleistungen nach wie vor.

 

Einkauf

Einkauf

 

Wer kann einen Einkauf tätigen?

Das Leistungsziel der Pensionskasse Stadt Zürich erreichen Versicherte mit voller Beitragszeit im Rücktrittsalter 64. Versicherte, die nach Alter 25 eintreten und von der bisherigen Kasse zu wenig Geld mitbringen, können sich freiwillig auf das Leistungsziel einkaufen. Die Höhe eines möglichen Einkaufs ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich.

Es gelten folgende Einschränkungen:
Kein Einkauf kann geleistet werden, wenn uns der Fragebogen für Neueintretende nicht oder nur unvollständig eingereicht wird und uns die Austrittsansprüche aus früheren Vorsorgeverhältnissen nicht überwiesen werden. Falls im Rahmen der Wohneigentumsförderung Vorsorgekapital bezogen wurde, muss dieser Vorbezug zuerst vollständig zurückgezahlt werden.
Ein beschränkter Einkauf gilt für Personen, die ab 1.1.2006 aus dem Ausland zugezogen sind und erstmals in der Schweiz einer Vorsorgeeinrichtung angehören. In diesem Fall kann in den ersten 5 Jahren jährlich maximal 20% des versicherten Lohns eingezahlt werden.

 

Wieso kann im Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorgelücke entstehen?

Um den im Vergleich mit der Vergangenheit tieferen zukünftigen Renditeerwartungen zu begegnen, wurde der technische Zinssatz per 01.01.2009 von bisher 4 % auf 3.5 % reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass in den Jahren 2009 und 2010 die Umwandlungssätze gesenkt und die Einkaufstarife erhöht werden mussten. Diese Anpassungen konnten nicht wie geplant mit einer Höherverzinsung der Altersguthaben kompensiert werden. Dies bewirkt bei vielen Versicherten neue oder höhere Einkaufslücken, die bei Bedarf (steuerbegünstigt)  mit entsprechenden Einkäufen wieder geschlossen werden können.
Dank der auf 2010 eingeführten Verbesserung bei den Risikoleistungen haben Einkaufslücken eine kleinere Bedeutung als bisher: Die Invalidenpension wird durch eine Einkaufslücke nicht mehr vermindert, sondern beträgt in jedem Fall mindestens 60% des koordinierten Lohnes, befristet bis Schlussalter 63 bzw. ab dem Jahr 2012 bis Schlussalter 64. Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich gleichgerichtete Verbesserungen. Ein Einkauf lohnt sich aber im Hinblick auf die Altersleistungen nach wie vor.

 

Wohneigentumsförderung

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann Vorsorgekapital für selbst bewohntes Wohneigentum beansprucht werden?

Ein Vorbezug kann mittels Vorbezugsformular bis zum 64. Geburtstag geltend gemacht werden, spätestens jedoch 3 Montate vor dem Bezug von Altersleistungen.

 

Wie viel Vorsorgekapital kann für einen Vorbezug oder für eine Verpfändung eingesetzt werden?

Bis zum 50. Geburtstag kann die gesamte Freizügigkeitsleistung ohne freiwillige Einkaufssummen der letzten drei Jahren eingesetzt werden. Für über 50-Jährige steht das Altersguthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Freizügigkeitsanspruchs zur Verfügung. Der Mindestbetrag muss Fr. 20'000.- betragen.

 

Kann der Vorbezug freiwillig zurückgezahlt werden?

Bis zum 64. Geburtstag kann der Vorbezug in einem Betrag oder in Raten zu mindestens Fr. 20'000.- freiwillig an die Pensionskasse zurückgezahlt werden.

 

Weitere Informationen