Archiv Fragen & Antworten
Zusammenstellung von älteren Fragen und Antworten rund um die Pensionskasse Stadt Zürich.
Diese haben teilweise noch Gültigkeit oder wurden durch Reglementsänderungen ersetzt.
Vorsorgeausweis
Vorsorgeausweis
Warum wird der Auszahlungsbetrag für Wohneigentum, Scheidung oder Teilpensionierung höher ausgewiesen als der tatsächlich bezogene Betrag? Genau wie Einlagen und Einkäufe werden auch Auszahlungen mit dem jeweils aktuellen Zinssatz verzinst - solche Werte erscheinen auf dem Vorsorgeausweis mit negativem Vorzeichen. Gleichzeitig wird das vor der Auszahlung vorhandene Altersguthaben mit den seither entrichteten Beiträgen ungekürzt weiterverzinst. Der Saldo daraus entspricht dem effektiv zur Verfügung stehenden Vorsorgekapital.
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Wieso kann im Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorgelücke entstehen? Um den im Vergleich mit der Vergangenheit tieferen zukünftigen Renditeerwartungen zu begegnen, wurde der technische Zinssatz per 01.01.2009 von bisher 4 % auf 3.5 % reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass in den Jahren 2009 und 2010 die Umwandlungssätze gesenkt und die Einkaufstarife erhöht werden mussten. Diese Anpassungen konnten nicht wie geplant mit einer Höherverzinsung der Altersguthaben kompensiert werden. Dies bewirkt bei vielen Versicherten neue oder höhere Einkaufslücken, die bei Bedarf (steuerbegünstigt) mit entsprechenden Einkäufen wieder geschlossen werden können.
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Einkauf
Einkauf
Wer kann einen Einkauf tätigen? Das Leistungsziel der Pensionskasse Stadt Zürich erreichen Versicherte mit voller Beitragszeit im Rücktrittsalter 64. Versicherte, die nach Alter 25 eintreten und von der bisherigen Kasse zu wenig Geld mitbringen, können sich freiwillig auf das Leistungsziel einkaufen. Die Höhe eines möglichen Einkaufs ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich. Es gelten folgende Einschränkungen:
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Wieso kann im Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorgelücke entstehen? Um den im Vergleich mit der Vergangenheit tieferen zukünftigen Renditeerwartungen zu begegnen, wurde der technische Zinssatz per 01.01.2009 von bisher 4 % auf 3.5 % reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass in den Jahren 2009 und 2010 die Umwandlungssätze gesenkt und die Einkaufstarife erhöht werden mussten. Diese Anpassungen konnten nicht wie geplant mit einer Höherverzinsung der Altersguthaben kompensiert werden. Dies bewirkt bei vielen Versicherten neue oder höhere Einkaufslücken, die bei Bedarf (steuerbegünstigt) mit entsprechenden Einkäufen wieder geschlossen werden können.
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Wohneigentumsförderung
Bis zu welchem Zeitpunkt kann Vorsorgekapital für selbst bewohntes Wohneigentum beansprucht werden? Ein Vorbezug kann mittels Vorbezugsformular bis zum 64. Geburtstag geltend gemacht werden, spätestens jedoch 3 Montate vor dem Bezug von Altersleistungen.
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Wie viel Vorsorgekapital kann für einen Vorbezug oder für eine Verpfändung eingesetzt werden? Bis zum 50. Geburtstag kann die gesamte Freizügigkeitsleistung ohne freiwillige Einkaufssummen der letzten drei Jahren eingesetzt werden. Für über 50-Jährige steht das Altersguthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Freizügigkeitsanspruchs zur Verfügung. Der Mindestbetrag muss Fr. 20'000.- betragen.
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Kann der Vorbezug freiwillig zurückgezahlt werden?
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