Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern.
Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Finanzdepartements gehört ihm von Amtes wegen an. Dem Verwaltungsrat gehören ausserdem eine externe UVG-Fachperson sowie eine Vertretung der Versicherten an.
Der Verwaltungsrat ist als oberstes Führungsorgan u.a. zuständig für:
- die Ausübung der allgemeinen Aufsicht über die UVZ
- die Festlegung der Unternehmensstrategie
- die Festlegung der Anlagestrategie und die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten
- die Verabschiedung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung
- die Beschlussfassung über die Überschussverwendung
- die Festlegung der Prämien in Anwendung der gesetzlichen und versicherungstechnischen Grundlagen
- die Wahl der Direktorin oder des Direktors sowie deren oder dessen Stellvertretung
Zusätzliche Informationen finden Sie in unseren jährlichen Geschäftsberichten.